AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – B2B

AGIROSSI GMBH – Waldlaubersheim
Geschäftsführer: Rossano Vincenti
Version: AGB-B2B-2025-01 Stand: 20. Dezember 2025 Gültig ab: 20. Dezember 2025

Los siguientes términos y condiciones están sujetos a la legislación alemana.


1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Besteller“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Besteller versichert mit Bestellung, Unternehmer zu sein; wir sind berechtigt, geeignete Nachweise (z. B. USt-IdNr., HR-Eintrag) zu verlangen. Abweichende AGB des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte.

2. Angebot, Vertragsschluss, Unterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend; an individuell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 5 Kalendertage gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestellbestätigung oder durch Auslieferung/Leistung zustande. An Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Weitergabe oder Vervielfältigung.

3. Beschaffenheit, technische Änderungen, Mitwirkung

Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Konstruktions-/Materialänderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, sofern die vereinbarte Funktion erhalten bleibt. Der Besteller übermittelt Einsatzbedingungen, Lastkollektive, Umgebungsparameter und Sicherheitsanforderungen vollständig. Unterbleibt dies oder sind Angaben unzutreffend, entfällt eine Haftung für hieraus resultierende Mängel/Mehrkosten.

4. Preise, Preisanpassung

Preise verstehen sich ab Werk (EXW Incoterms® 2020) zuzüglich gesetzlicher Steuern, Verpackung, Transport, Versicherung und Entsorgung. Bei Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, wenn und soweit sich wesentliche kostenbestimmende Faktoren (insbesondere Rohstoff-, Energie-, Lohn-, Fracht- oder Abgabenkosten) nachweisbar ändern und diese Änderungen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden gleichermaßen berücksichtigt; die Preisanpassung erfolgt ausschließlich im Umfang der tatsächlichen Kostenänderung. Wir informieren den Besteller mindestens 14 Kalendertage vor Wirksamwerden der Preisanpassung in Textform unter Darlegung der maßgeblichen Gründe. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, ist der Besteller berechtigt, den hiervon betroffenen Auftragsteil innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung aus wichtigem Grund zu kündigen. Gesetzliche Preisänderungsrechte bleiben unberührt.

5. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Rechnungen sind binnen 14 Tagen netto fällig; bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto auf Warenlieferungen, sofern keine fälligen Altverbindlichkeiten bestehen. Dienstleistungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Verzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe im B2B-Verkehr (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR an; weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

Gefährdung der Zahlungsansprüche / Sicherheiten
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Ablehnung der Verfahrenseröffnung mangels Masse oder sonstiger wesentlicher Bonitätsverschlechterung), sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Besteller dem innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

6. Lieferzeit, Teillieferungen, Force-Majeure/Hardship

Verbindliche Termine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Teillieferungen sind zulässig und abrechenbar. Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Pandemien, Naturereignisse, Krieg, Terror, Cyberangriffe, Energie-/Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Streiks/Aussperrungen, erhebliche Transportstörungen, Ausfall wesentlicher Vorlieferanten) verlängern Fristen um die Dauer der Störung zuzüglich angemessener Anlaufzeit. Dauert die Störung länger als 3 Monate, können beide Parteien nach Fristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.

7. Versand, Gefahrübergang, Abnahme

Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers; die Gefahr geht mit Übergabe an die erste Transportperson auf den Besteller über (EXW, sofern nichts anderes vereinbart). Verlangt der Besteller besondere Versandvorgaben oder verzögert sich der Versand aus seiner Sphäre, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers schließen wir eine Transportversicherung ab. Ist eine Abnahme vereinbart, erfolgt Gefahrübergang mit Abnahme. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller die Ware 10 Kalendertage produktiv nutzt oder die Abnahme unbegründet verweigert.

8. Eigentumsvorbehalt (erweitert/verlängert)

Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor (Kontokorrentvorbehalt). Verarbeitung/Verbindung erfolgt für uns als Hersteller; bei Verarbeitung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Werte. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang widerruflich veräußern; die daraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in voller Höhe sicherungshalber an uns ab. Verpfändung/Sicherungsübereignung ist unzulässig. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

9. Nutzungs-, Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Bestellers

Produkte sind ausschließlich bestimmungsgemäß, innerhalb spezifizierter Grenzwerte und unter Beachtung unserer Montage-, Inbetriebnahme-, Betriebs- und Wartungsanleitungen zu verwenden. Der Besteller stellt qualifiziertes Personal, geeignete Betriebs-/Hilfsstoffe und führt Wartungen frist- und nachweispflichtig durch. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Änderungen, Eingriffe, Reverse Engineering, Umgehung von Sicherheitsfunktionen sowie der Einsatz nicht freigegebener Teile/Fluide untersagt. Seriennummern/Identifikatoren dürfen nicht entfernt oder verdeckt werden. Für Produkte mit digitalen Elementen stellt der Besteller sicher, dass bereitgestellte Sicherheits-/Funktions-Updates unverzüglich installiert werden; unterbleibt dies und wäre der Fehler dadurch vermeidbar gewesen, entfallen Mängel-/Garantieansprüche.

10. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Für neue Produkte beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel 12 Monate ab Gefahrübergang. Bei gebrauchten Produkten ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende längere Fristen bleiben unberührt. Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Gefahrübergang schriftlich zu rügen (§§ 377, 381 HGB). Unterbleibt die ordnungsgemäße Mängelrüge, sind Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die Nacherfüllung erfolgt grundsätzlich am Lieferwerk. Aus- und Einbau-, Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Umfang und nicht, soweit diese dadurch erhöht wurden, dass der Liefergegenstand an einen anderen als den vereinbarten Lieferort verbracht wurde. Keine Sachmängel liegen insbesondere vor bei natürlicher Abnutzung, Verschleißteilen, Abweichungen infolge nicht bestimmungsgemäßer oder übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, unzureichender Wartung, Verwendung ungeeigneter oder nicht freigegebener Betriebs-/Hilfsstoffe, chemischer, elektrolytischer oder elektrischer Einflüsse, unterlassener sicherheits- oder funktionsrelevanter Updates sowie bei unbefugten Eingriffen oder Änderungen durch den Besteller oder Dritte. Hydraulikzylinder: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei bestimmungsgemäßem Einsatz im Einschichtbetrieb 12 Monate, im Zweischichtbetrieb regelmäßig 6 Monate und im Dreischichtbetrieb regelmäßig 3 Monate, jeweils ab Gefahrübergang. Ein Mehrschichtbetrieb wird vermutet, sofern die Auslegung, Bestellung oder tatsächliche Nutzung objektiv auf einen solchen Betrieb hindeutet; dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Mehrschichtbetrieb vorlag. Rückgriffsansprüche gemäß §§ 445a ff. BGB bleiben unberührt, sind jedoch ausgeschlossen, soweit der geltend gemachte Mangel auf vom Besteller vorgegebenen Spezifikationen, Einsatzbedingungen oder Beistellungen beruht.

11. Freiwillige Garantie (nur bei ausdrücklicher Zusage)

Eine Garantie besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage; Umfang und Dauer ergeben sich aus der Garantieurkunde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

12. Haftung

Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in letzterem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Garantieübernahme oder arglistigem Verschweigen bleiben unberührt.

13. Schutzrechte Dritter

Werden durch unsere Produkte Schutzrechte Dritter verletzt, werden wir nach eigener Wahl Produkte ändern/ersetzen oder ein Nutzungsrecht verschaffen; Voraussetzung ist unverzügliche Information und Unterstützung durch den Besteller.

14. Rücksendungen, Rückkauf, RMA

Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung (RMA). Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

15. Datenschutz, Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet; Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln.

16. Exportkontrolle

Der Besteller beachtet export- und sanktionsrechtliche Vorschriften und stellt erforderliche Informationen bereit.

17. Abtretung, Subunternehmer

Abtretung nur mit Zustimmung; § 354a HGB bleibt unberührt. Einsatz von Subunternehmern ist zulässig.

18. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Kreuznach. Textform genügt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.